Was tun im Todesfall?
Bevor wir für Sie tätig werden können, ist die Benachrichtigung eines Arztes erforderlich, der die Todesbescheinigung ausstellt.
Bei einem Todesfall im Pflegeheim oder Krankenhaus
Ohne Mitwirkung der Angehörigen wird die Ausstellung des Totenscheins von diesen Institutionen veranlasst. Unter unserer Telefonnummer sind wir Tag und Nacht sowie an allen Sonn- und Feiertagen für Sie zu erreichen.
Welche Familienstandsunterlagen werden benötigt?
- Personalausweis, oder Reisepass der verstorbenen Person
- Die Todesbescheinigung
- Original der Geburtsurkunde bei Ledigen
- Original der Heiratsurkunde, oder das Familienstammbuches bei Verheirateten
- Original des Scheidungsurteils bei Geschiedenen
- Original der Sterbeurkunde bei einem/einer vorverstorbenen Ehegatten/Gattin
- Bei ausländischen Dokumenten die Originale nebst einem Übersetzungsoriginal
- Bei Dokumenten in kyrillischer Schrift hat die Übersetzung nach ISO-Norm zu erfolgen
- Reisepass bei nicht deutscher Staatsangehörigkeit
- Rentenbescheide
- Chipkarte der Krankenkasse
- Falls ausgehändigt, den Schwerbehindertenausweis
- Grabdaten zu einer eventuell bereits vorhandenen Grabstelle
- Religionsauskunft